Beim Amte der NÖ Landesregierung (Abteilung III/1), bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg und bei den Gemeindeämtern Bisamberg und Leobendorf sind Karten, aus denen die im beschriebenen Grenzen des Grundwasserschongebietes ersichtlich sind, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
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