Eine Bewilligung nach darf nur erteilt werden, wenn die Gewinnung von hygienisch einwandfreiem Trinkwasser im Grundwasserschongebiet gewährleistet bleibt.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
