In- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Taugl-Schongebietsverordnung, LGBl Nr 81/1996, außer Kraft.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
In- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Taugl-Schongebietsverordnung, LGBl Nr 81/1996, außer Kraft.