Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zweck

Zum Schutz der Wasserspende des Wasserverbandes Salzburger Becken im Einzugsgebiet des Tauglbaches und seines Mündungsbereiches ("Verbandsbrunnen Taugl") wird das im beschriebene Wasserschongebiet festgelegt.