Verbote
Im Wasserschongebiet sind die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen sowie die Errichtung, die Änderung und der Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen und Deponien verboten.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbote
Im Wasserschongebiet sind die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen sowie die Errichtung, die Änderung und der Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen und Deponien verboten.