Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Festlegung

Zum Schutz der für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stans genutzten Schwarzbrunnenquellen wird im Gebiet der Gemeinden Stans und Vomp das Wasserschongebiet Stans festgelegt.