Festlegung
Zum Schutz der im Bereich der Götzner Alm entspringenden, für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Götzens genutzten Stollenquellen wird im Gebiet der Gemeinde Götzens das Wasserschongebiet Götzner Alm festgelegt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Festlegung
Zum Schutz der im Bereich der Götzner Alm entspringenden, für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Götzens genutzten Stollenquellen wird im Gebiet der Gemeinde Götzens das Wasserschongebiet Götzner Alm festgelegt.