Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Festlegung

Zum Schutz der im Bereich der Götzner Alm entspringenden, für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Götzens genutzten Stollenquellen wird im Gebiet der Gemeinde Götzens das Wasserschongebiet Götzner Alm festgelegt.