Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Das Interesse der Oberösterreichischen Kraftwerke A.G. (OKA) an der Wasserkraftnutzung im Widmungsgebiet () wird als rechtliches Interesse im Sinne des § 54 Abs. 2 lit. e Wasserrechtsgesetz 1959 anerkannt.