Die Anliegerstaaten werden einander über alle Wasserentnahmen aus dem Bodensee, die nicht gemäß zu behandeln sind, unverzüglich unterrichten. Die Fachbehörden verkehren hierbei unmittelbar miteinander.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Anliegerstaaten werden einander über alle Wasserentnahmen aus dem Bodensee, die nicht gemäß zu behandeln sind, unverzüglich unterrichten. Die Fachbehörden verkehren hierbei unmittelbar miteinander.