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Keine Bestimmung dieses Abkommens hindert den Luftfrachtführer, den Abschluß eines Beförderungsvertrages zu verweigern oder Beförderungsbedingungen festzusetzen, die nicht im Widerspruch mit den Vorschriften dieses Abkommens stehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Keine Bestimmung dieses Abkommens hindert den Luftfrachtführer, den Abschluß eines Beförderungsvertrages zu verweigern oder Beförderungsbedingungen festzusetzen, die nicht im Widerspruch mit den Vorschriften dieses Abkommens stehen.