Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Jänner 2010, Zl. IVW3-M-3165201/002-2009, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Unterstinkenbrunn das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün ein goldener Doppelschlüssel über einem blau gefluteten, mit vier goldenen Wellenleisten versehenen Schildfuß.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Unterstinkenbrunn festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold-Blau” genehmigt.