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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/23-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Jänner 2010, Zl. IVW3-M-3165201/002-2009, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Unterstinkenbrunn das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün ein goldener Doppelschlüssel über einem blau gefluteten, mit vier goldenen Wellenleisten versehenen Schildfuß.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Unterstinkenbrunn festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.