Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 2014, Zl. IVW3-M-3084601/001-2014, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, der Gemeinde Parbasdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün ein aus einem geflutetem silbernen Schildfuß mit drei blauen Wellenbalken wachsendes, von zwei goldenen aufrecht stehenden Ähren begleitetes Doppelprankenkreuz.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, die vom Gemeinderat der Gemeinde Parbasdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold-Blau” genehmigt.