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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 1213/31-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 2014, Zl. IVW3-M-3084601/001-2014, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, der Gemeinde Parbasdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün ein aus einem geflutetem silbernen Schildfuß mit drei blauen Wellenbalken wachsendes, von zwei goldenen aufrecht stehenden Ähren begleitetes Doppelprankenkreuz.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, die vom Gemeinderat der Gemeinde Parbasdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold-Blau” genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.