Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bericht an den Nationalrat

. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft hat dem Nationalrat jährlich bis zum 1. Mai des Folgejahres einen Bericht über die durch Genehmigungen gebundenen Fondsmittel bei den einzelnen Förderungsmaßnahmen nach vorzulegen. Die jeweils aktuellste Wirkungsevaluierung ist dem jährlichen Bericht beizulegen. Die Berichtspflicht endet mit dem Bericht über das letzte Genehmigungsjahr nach und 2.