Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beschäftigungsausmaß

Soll im Dienstvertrag nur eine Teilzeitbeschäftigung des Gemeindewaldaufsehers vorgesehen werden, so sind vor der Festsetzung des Beschäftigungsausmaßes in einem Prozentsatz der Vollbeschäftigung die Forsttagsatzungskommission und die Bezirksverwaltungsbehörde zu hören.