IV. Teil
Schutz vor Wildbächen
Lagerung von Gegenständen
Im Hochwasserabflussbereich eines Wildbaches dürfen während der hochwassergefährlichen Zeit Holz oder andere den Wasserablauf hemmende Gegenstände nicht gelagert werden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
IV. Teil
Schutz vor Wildbächen
Lagerung von Gegenständen
Im Hochwasserabflussbereich eines Wildbaches dürfen während der hochwassergefährlichen Zeit Holz oder andere den Wasserablauf hemmende Gegenstände nicht gelagert werden.