Sicherungsvorkehrungen
Zu den Sicherungsvorkehrungen nach dem Löschen eines Waldbrandes können auch der Waldeigentümer sowie dessen Forstorgane und Waldarbeiter herangezogen werden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Sicherungsvorkehrungen
Zu den Sicherungsvorkehrungen nach dem Löschen eines Waldbrandes können auch der Waldeigentümer sowie dessen Forstorgane und Waldarbeiter herangezogen werden.