Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bindung der Rechtsnachfolger

Die während des Verfahrens durch Entscheidungen oder durch mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen oder geschlossene Vergleiche der Beteiligten geschaffene Rechtslage ist auch für die Rechtsnachfolger bindend.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben