Bindung der Rechtsnachfolger
Die während des Verfahrens durch Entscheidungen oder durch mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen oder geschlossene Vergleiche der Beteiligten geschaffene Rechtslage ist auch für die Rechtsnachfolger bindend.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
