Auswertung des Wahlergebnisses
Als gewählt gilt jene Kandidatin/jener Kandidat, welcher mehr als 50% der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Auswertung des Wahlergebnisses
Als gewählt gilt jene Kandidatin/jener Kandidat, welcher mehr als 50% der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.