Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auswertung des Wahlergebnisses

Als gewählt gilt jene Kandidatin/jener Kandidat, welcher mehr als 50% der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.