Wiederholung der Wahl
. Ist die Wahl ungültig oder wurde nicht die erforderliche Zahl an Vertretern und Stellvertretern gewählt, obwohl Kandidaten gemäß in genügender Zahl vorhanden sind, ist die Wahl unverzüglich zu wiederholen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wiederholung der Wahl
. Ist die Wahl ungültig oder wurde nicht die erforderliche Zahl an Vertretern und Stellvertretern gewählt, obwohl Kandidaten gemäß in genügender Zahl vorhanden sind, ist die Wahl unverzüglich zu wiederholen.