Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wiederholung der Wahl

. Ist die Wahl ungültig oder wurde nicht die erforderliche Zahl an Vertretern und Stellvertretern gewählt, obwohl Kandidaten gemäß in genügender Zahl vorhanden sind, ist die Wahl unverzüglich zu wiederholen.