Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1993 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Wahl des Schulgemeinschaftsausschusses, BGBl. Nr. 447/1986, außer Kraft.