Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tagessprecher

. (1) An ganzjährigen Berufsschulen sind für die einzelnen Schultage einer Woche je ein Tagessprecher und ein Stellvertreter zu wählen.

(2) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind die Schüler des betreffenden Schultages.