Tagessprecher
. (1) An ganzjährigen Berufsschulen sind für die einzelnen Schultage einer Woche je ein Tagessprecher und ein Stellvertreter zu wählen.
(2) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind die Schüler des betreffenden Schultages.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Tagessprecher
. (1) An ganzjährigen Berufsschulen sind für die einzelnen Schultage einer Woche je ein Tagessprecher und ein Stellvertreter zu wählen.
(2) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind die Schüler des betreffenden Schultages.