Bindende Vermittlung
. Die FMA kann der ESMA Fälle zur Kenntnis bringen, in denen ein Ersuchen
1. um eine Überwachung, eine Überprüfung vor Ort oder eine Ermittlung gemäß zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat oder
2. um einen Informationsaustausch im Sinne des zurückgewiesen wurde oder innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Reaktion geführt hat.
