Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beschwerden

. (1) Über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesministers für Landesverteidigung nach diesem Bundesgesetz sowie des Bundesministers für Inneres nach entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.

(2) Über alle anderen Beschwerden gegen Bescheide nach diesem Bundesgesetz entscheidet das Landesverwaltungsgericht.