Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verlust und Diebstahl von Schusswaffen

. Der Verlust oder Diebstahl von Schusswaffen sowie deren allfälliges Wiedererlangen sind unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde zu melden.