Behördenzuständigkeit
. Behörden im Sinne dieser Verordnung sind die Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich von Bundespolizeibehörden diese.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Behördenzuständigkeit
. Behörden im Sinne dieser Verordnung sind die Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich von Bundespolizeibehörden diese.