Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Widerruf der Zuweisung

. Der Magistrat kann die Zuweisung unter Beachtung der im Zuweisungsvertrag () für diesen Fall vorgesehenen Bestimmungen jederzeit widerrufen, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse daran besteht. zweiter Satz gilt sinngemäß.