Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz genannten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz genannten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.