Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsordnung der gemeinderätlichen Personalkommission

. Die gemeinderätliche Personalkommission beschließt ihre Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung sind unter Bedachtnahme auf die ihr zukommenden Aufgaben auch die näheren Bestimmungen über die Geschäftsführung zu treffen.