Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kundmachung des Wahlergebnisses

. Die Dienststellenwahlausschüsse haben das Ergebnis der Wahlen dem Zentralwahlausschuss mitzuteilen. Dieser hat das Ergebnis dem Magistrat zur Kundmachung im offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde Wien zu übermitteln.