Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auskunftspflicht gegenüber den Bediensteten

. Der Magistrat hat dem oder der Bediensteten die jeweils maßgebende Bemessungsgrundlage für die Beitragsleistung ( und 3 sowie und 3 bis 6) bekannt zu geben.