Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

. Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts nach bis 7a durch Bedienstete verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.