Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
. Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts nach bis 7a durch Bedienstete verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
