Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ziele

. Ziele dieses Gesetzes sind insbesondere

1. die Energieeffizienz zu verbessern und den Endenergieverbrauch zu senken, um damit die Versorgungssicherheit kontinuierlich zu stärken;

2. den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ zu verwirklichen;

3. die Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen festzulegen;

4. den Umstieg auf eine nachhaltige, energieeffiziente und ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben und den Standort Wien zukunftsorientiert zu gestalten;

5. die innovativen und energieeffizienten Technologien zu stärken;

6. zur Erschwinglichkeit von Energie durch Senkung der Energiekosten beizutragen;

7. die Energiearmut zu bekämpfen und

8. zur Dekarbonisierung und zu den Klimazielen beizutragen.