Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Verbindungsstelle

. Sofern die Behörde über keinen Zugang zum Internal Market Information System (IMI) verfügt, werden die Angelegenheiten der Verwaltungszusammenarbeit () und des Vorwarnmechanismus () über die Verbindungsstelle gemäß dieses Gesetzes abgewickelt; „, 3 Z 1 und 3 und Abs. 5 gelten sinngemäß.