Bezugnahme auf Richtlinien
. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, ABl. Nr. L 245 vom 26. August 1992 S. 6, umgesetzt.
