Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Auf die im Verfahren über Revisionen gemäß bis 3 des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetzes – VwGbk-ÜG, BGBl. I Nr. 33/2013, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 122/2013, als Aufwandersatz zu leistenden und als Aufenthaltskosten zu ersetzenden Pauschalbeträge ist sinngemäß anzuwenden.