Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Wurde der Revisionswerber hinsichtlich einzelner oder aller Revisionspunkte () klaglos gestellt (), ist die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz () so zu beurteilen, wie im Fall des . Für jene Fälle, in denen die Klaglosstellung hinsichtlich aller Revisionspunkte () innerhalb der gemäß oder gesetzten Frist erfolgte, ist jedoch der Pauschalbetrag für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes in der Verordnung gemäß um ein Viertel niedriger festzusetzen als der allein auf Grund dieser Bestimmung für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes festzustellende Pauschalbetrag.