. Das Verfahren ist auch dann fortzuführen, wenn Revisionsbeantwortungen oder die im genannten Schriftsätze nicht eingebracht wurden.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Verfahren ist auch dann fortzuführen, wenn Revisionsbeantwortungen oder die im genannten Schriftsätze nicht eingebracht wurden.