Wahrnehmung der Zuständigkeit
. Der Verwaltungsgerichtshof nimmt seine Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahr.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wahrnehmung der Zuständigkeit
. Der Verwaltungsgerichtshof nimmt seine Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahr.