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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 400/2013

Änderung
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres, BGBl. I Nr. 161/2013, sowie des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl. Nr. 52/1991, und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991, BGBl. Nr. 53/1991, jeweils zuletzt geändert durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 33/2013, wird verordnet:

. (1) Für die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren werden die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare festgesetzt. Diese Formulare sind:

– Formular 1 zu (Ladung von Beteiligten)

– Formular 2 zu (Ladung von Zeugen/Zeuginnen, Sachverständigen, Dolmetschern/Dolmetscherinnen)

– Formular 3 zu (Ladungsbescheid an Beteiligte)

– Formular 4 zu (Ladungsbescheid an Zeugen/Zeuginnen, Sachverständige, Dolmetscher/innen)

– Formular 5 zu und (Bescheid über eine Zwangsstrafe [Vollstreckungsverfügung]; Neuerlicher Ladungsbescheid an Beteiligte; für Behörden, die zugleich Vollstreckungsbehörden sind)

– Formular 6 zu und (Bescheid über eine Zwangsstrafe [Vollstreckungsverfügung]; Neuerlicher Ladungsbescheid an Zeugen/Zeuginnen, Sachverständige, Dolmetscher/innen; für Behörden, die zugleich Vollstreckungsbehörden sind)

– Formular 7 zu (Vollstreckung eines Ladungsbescheides; für Behörden, die nicht zugleich Vollstreckungsbehörden sind)

– Formular 8 zu und (Vorführungsbescheid [Vollstreckungsverfügung])

– Formular 9 zu §§ 40 bis 42 AVG (Anberaumung einer mündlichen Verhandlung)

– Formular 10 zu §§ 40 bis 42 AVG (Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung)

– Formular 11 zu (Niederschrift)

– Formular 12.1 zu (Niederschrift über die Vernehmung von Beteiligten)

– Formular 12.2 zu (Niederschrift über die Vernehmung von Zeugen/Zeuginnen)

– Formular 12.3 zu (Niederschrift über die Vernehmung von nichtamtlichen Sachverständigen)

– Formular 12.4 zu (Niederschrift über die Vernehmung von nichtamtlichen Dolmetschern/Dolmetscherinnen)

– Formular 12.5 zu (Niederschrift über die Vernehmung von Sachverständigen, Dolmetschern/Dolmetscherinnen)

– Formular 13 zu und (Verhandlungsschrift)

– Formular 14 zu (Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme)

– Formular 15 zu (Verständigung von der Schließung des Ermittlungsverfahrens)

– Formular 16 zu und (Edikt; Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags/der verfahrenseinleitenden Anträge im Großverfahren)

– Formular 17 zu , , und (Edikt; Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrags/der verfahrenseinleitenden Anträge und Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren)

– Formular 18 zu , , und (Edikt; Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren)

– Formular 19 zu und (Edikt; Anberaumung einer öffentlichen Erörterung im Großverfahren)

– Formular 20 zu und (Niederschrift über die öffentliche mündliche Verhandlung im Großverfahren)

– Formular 21 zu und (Edikt; Zustellung eines Schriftstückes im Großverfahren)

– Formular 22 zu §§ 76 bis 78 und SPG (Kostenbescheid)

– Formular 23 zu (Bescheid über eine Sicherheitsleistung)

– Formular 24 zu (Bescheid über eine Beschlagnahme)

– Formular 25 zu und (Ermächtigungsurkunde)

– Formular 26 zu und (vorläufige Sicherheit/Beschlagnahme)

– Formular 27 zu (Bescheid über eine Beschlagnahme zur Sicherung der Strafe des Verfalls)

– Formular 28 zu und , und (Ladungsbescheid an Beschuldigte)

– Formular 29 zu und , , , und (Bescheid über die Ladung von Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstrafverfahren)

– Formular 30 zu und (Ladungsbescheid an Beteiligte im Verwaltungsstrafverfahren)

– Formular 31 zu und (Ladungsbescheid an Zeugen/Zeuginnen, Sachverständige, Dolmetscher/innen im Verwaltungsstrafverfahren)

– Formular 32 zu und , und (Bescheid über eine Zwangsstrafe (Vollstreckungsverfügung) im Verwaltungsstrafverfahren; Neuerliche Beschuldigtenladung im Verwaltungsstrafverfahren; für Behörden, die zugleich Vollstreckungsbehörden sind)

– Formular 33 zu , und (Bescheid über eine Zwangsstrafe [Vollstreckungsverfügung] im Verwaltungsstrafverfahren; Neuerlicher Ladungsbescheid an Beteiligte im Verwaltungsstrafverfahren; für Behörden, die zugleich Vollstreckungsbehörden sind)

– Formular 34 zu , und (Bescheid über eine Zwangsstrafe [Vollstreckungsverfügung] im Verwaltungsstrafverfahren; Neuerlicher Ladungsbescheid an Zeugen/Zeuginnen, Sachverständige, Dolmetscher/innen im Verwaltungsstrafverfahren; für Behörden, die zugleich Vollstreckungsbehörden sind)

– Formular 35 zu , und (Vorführungsbescheid im Verwaltungsstrafverfahren [Vollstreckungsverfügung])

– Formular 36 zu und (Aufforderung zur Rechtfertigung)

– Formular 37 zu und und (Niederschrift über die Vernehmung von Beschuldigten)

– Formular 38.1 zu und und (Niederschrift über die Vernehmung von Zeugen/Zeuginnen im Verwaltungsstrafverfahren)

– Formular 38.2 zu und und (Niederschrift über die Vernehmung von nichtamtlichen Sachverständigen im Verwaltungsstrafverfahren)

– Formular 38.3 zu und und (Niederschrift über die Vernehmung von nichtamtlichen Dolmetschern/Dolmetscherinnen im Verwaltungsstrafverfahren)

– Formular 38.4 zu und und (Niederschrift über die Vernehmung von Sachverständigen, Dolmetschern/Dolmetscherinnen im Verwaltungsstrafverfahren)

– Formular 39 zu und und (Rechtshilfeersuchen)

– Formular 40 zu , und (Strafverhandlungsschrift/Straferkenntnis)

– Formular 41 zu (Straferkenntnis)

– Formular 42 zu § 45 Abs. 1 letzter Satz VStG (Ermahnung)

– Formular 43 zu (Strafverfügung)

– Formular 44 zu (Anonymverfügung)

– Formular 45 zu (Organstrafverfügung)

– Formular 46 zu und (Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe/Ersatzfreiheitsstrafe)

– Formular 47 zu und (Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe/Ersatzfreiheitsstrafe; Vollzug einer Freiheitsstrafe/Ersatzfreiheitsstrafe; Verständigung der Strafvollzugsbehörde)

– Formular 48 zu (Vorführung zum Strafantritt; Verständigung der Polizeidienststelle)

– Formular 49 zu (Vorführung zum Strafantritt; Durchschrift für Vorzuführende)

– Formular 50 zu (Vorführung zum Strafantritt; Verständigung der Strafvollzugsbehörde)

– Formular 51 zu (Teilzahlungsbescheid)

– Formular 52 zu (Androhung der Ersatzvornahme)

– Formular 53 zu (Bescheid über die Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme)

– Formular 54 zu (Bescheid über die Anordnung der Ersatzvornahme)

– Formular 55 zu (Bescheid über die Anordnung einer Ersatzvornahme und über die Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme)

– Formular 56 zu (Androhung einer Zwangsstrafe)

– Formular 57 zu (Bescheid über eine Zwangsstrafe; Androhung einer weiteren Zwangsstrafe)

– Formular G 1 zu (Ladungsbescheid an Beteiligte)

– Formular G 2 zu (Ladungsbescheid an Zeugen/Zeuginnen, Sachverständige, Dolmetscher/innen)

– Formular G 3 zu (Verständigung von der Schließung des Ermittlungsverfahrens)

(2) Soweit die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes – VoGrG, BGBl. Nr. 396/1976, in der Sprache einer Volksgruppe zu erfolgen hat, werden für sie die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache festgesetzt.

. Für die im festgesetzten Formulare gilt:

1. Soweit sich die im Formular verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen kann die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet werden.

2. Im Formular können Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden, die im Hinblick auf den maßgeblichen Sachverhalt, die Verwaltungsvorschriften, gebührenrechtliche Vorschriften oder eine Änderung der Rechtslage erforderlich sind.

3. Soweit dadurch die vorgeschriebenen Angaben nicht beeinträchtigt werden, können die Gliederung oder die Gestaltung des Formulars geändert und auf dem Formular sonstige Angaben oder Abbildungen angebracht werden.

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesregierung über die bei der Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze zu verwendenden Formulare (Verwaltungsformularverordnung – VwFormV), BGBl. II Nr. 508/1999, außer Kraft.

(2) An Stelle der nachstehend genannten, durch diese Verordnung festgesetzten Formulare können bis zum Ablauf des 31. Juli 2015 folgende durch die Verwaltungsformularverordnung, BGBl. II Nr. 508/1999, festgesetzte Formulare verwendet werden:

Formular 1

Formular 1

Formular 4

Formular 4

Formular 7

Formular 8

Formular 9

Formular 7.1

Formular 10

Formular 7.2

Formular 11

Formulare 10.1 und 10.2

Formular 14

Formular 13

Formular 16

Formular 15.1

Formular 17

Formular 15.2

Formular 18

Formular 15.3

Formular 19

Formular 16

Formular 20

Formular 17

Formular 21

Formular 18

Formular 22

Formular 19

Formular 36

Formular 27

Formular 37

Formulare 28.1 und 28.2

Formular 39

Formular 30

Formular 44

Formular 43

Formular 45

Formular 35

Formular 46

Formular 37.1

Formular 47

Formular 37.2

Formular 48

Formular 38.1

Formular 49

Formular 38.2

Formular 50

Formular 38.3

Formular 52

Formular 39

Formular 56

Formular 41

(3) , , die Formulare 1 bis 57 und G 1 bis G 3 und die Formulare in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 405/2015 treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.

(4) Unbeschadet des Abs. 2 können an Stelle der durch die Verordnung BGBl. II Nr. 405/2015 festgesetzten Formulare die durch die Verwaltungsformularverordnung, BGBl. II Nr. 400/2013, festgesetzten Formulare gleicher Nummer aufbrauchend weiterverwendet werden. Dies gilt nicht für die Formulare 22, 40 bis 43, 46, 47, 53 und 55.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 405/2015kundgemacht am 10.12.2015

Fassungen ab: 01.01.2016, 11.12.2015

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, Anl. 1

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 405/2015

Änderung der Verwaltungsformularverordnung

BGBl. II Nr. 405/2015

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 400/2013 · Stammfassungkundgemacht am 03.12.2013

Fassungen ab: 01.01.2014

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, Anl. 1

Verwaltungsformularverordnung – VwFormV

BGBl. II Nr. 400/2013

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.