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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage E

Zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Führung von Verzeichnissen der dem Deckungsstock gewidmeten Vermögenswerte (Versicherungsunternehmen Verzeichnisverordnung – VU-VerzV)

Mindestangaben zu den Vermögenswertkategorien „Hypotheken und Darlehen“ gemäß den in Anhang V und VI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 definierten Complementary Identification Codes (CIC)

1. Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners oder als Polizzendarlehen (Summe aller Vorauszahlungen auf Polizzen);

2. CIC gemäß der Anlage zu der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der FMA vorzulegenden Meldungen (Versicherungsunternehmen Meldeverordnung – VU-MV), BGBl. II Nr. 217/2015;

3. Kennung des Darlehens- oder Kreditschuldners mittels Legal Entity Identifier (LEI) gemäß ISO 17442, sofern verfügbar;

4. Kennung des Darlehens- oder Kreditschuldners gemäß OeNB-Identnummer, sofern die Angabe gemäß Z 4 nicht verfügbar ist;

5. Kennung des Darlehens- oder Kreditschuldners gemäß interner Identnummer, sofern die Angabe gemäß Z 4 oder Z 5 nicht verfügbar ist;

6. Art der Kennung des Darlehens- oder Kreditschuldners gemäß der folgenden Liste:

a. LEI gemäß ISO 17442;

b. OeNB-Identnummer;

c. Interne Identnummer;

7. Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners;

8. Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code);

9. Währung des Vermögenswertes (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code);

10. Deckungsstockabteilung gemäß § 300 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 – VAG 2016, BGBl. I Nr. 34/2015, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2015;

11. Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Forderung in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß ;

12. Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro;

13. Buchwert des Zu- und Abgangs und der Umbuchung in Euro;

14. Datum der Eintragung des Zu- und Abgangs und der Umbuchung;

15. Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro;

16. Zeitwert gemäß am Ende des Geschäftsjahres;

17. Zu- und Abschreibungen in Euro;

18. Anteilige Zinsen, wenn die Gutschrift der Zinsen auf ein Bankkonto derselben Abteilung erfolgt;

19. Von den Vermögenswerten abgezogene im Voraus verrechnete Zinsen;

20. Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß gewidmet.