Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Anforderungen

Anwendungsbereich

. Diese Verordnung gilt für Versicherungsunternehmen gemäß und für Rückversicherungsunternehmen gemäß mit Sitz im Inland. Die Bestimmungen des 2. Abschnitts sind auf Versicherungsunternehmen anwendbar, die gemäß einen Deckungsstock zu bilden haben.