Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Form der Übermittlung

. (1) Der Aktuarsbericht ist der FMA im vom Unternehmen Adobe Systems entwickelten Portable Document Format (PDF) auf elektronischem Wege zu übermitteln. Das PDF-Dokument ist ohne Einschränkung der Funktionalität zu übermitteln.

(2) Der Bestätigungsvermerk gemäß Posten 3. ist vom Aktuar zu unterzeichnen und der FMA in eingescannter Form zu übermitteln.

Beachte: Ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden (vgl. ).