. Die Behörde, die zuerst von einer Verwaltungsübertretung Kenntnis erlangt, ist zur Verfolgung zuständig, solange nicht ein Umstand hervorgekommen ist, der nach die Zuständigkeit einer anderen Behörde begründet.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Behörde, die zuerst von einer Verwaltungsübertretung Kenntnis erlangt, ist zur Verfolgung zuständig, solange nicht ein Umstand hervorgekommen ist, der nach die Zuständigkeit einer anderen Behörde begründet.