Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Elektromagnetische Felder

Anwendung der Bestimmungen der Verordnung elektromagnetische Felder

Auf Tätigkeiten, bei denen Bedienstete während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, findet die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF), BGBl. II Nr. 179/2016, sinngemäße Anwendung.