Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Wirkungsorientierung bei der jährlichen Haushaltsplanung, das Wirkungscontrolling, die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben sowie Berichtslegungs- und Informationspflichten.