Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haftungsobergrenze

Der Gesamtwert der Haftungen aller Gemeinden und jener Rechtsträger, die nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Verantwortungsbereich der Gemeinden zugeordnet sind, darf insgesamt im Jahr eine Obergrenze nicht überschreiten. Diese Obergrenze beträgt 50% der Summe der Einnahmen aller Gemeinden nach dem Abschnitt 92 der Rechnungsabschlüsse des zweitvorangegangenen Jahres.