Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sprache, Legalisierung

Die nach diesem Vertrag gestellten Ersuchen und die beizufügenden Unterlagen werden in der Sprache des ersuchenden Staates abgefaßt. Sie bedürfen keiner Legalisierung. Übersetzungen werden nicht angeschlossen.