Vollstreckung
Die Vollstreckung einschließlich der bedingten Entlassung richtet sich ausschließlich nach dem Recht des Vollstreckungsstaates.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollstreckung
Die Vollstreckung einschließlich der bedingten Entlassung richtet sich ausschließlich nach dem Recht des Vollstreckungsstaates.